Internet Archive: Scan- und Ausleihprogramm auf dem Prüfstand des Richters
Die Association of American Publishers (AAP) hat im Namen von vier Verlagen (Hachette, HarperCollins, Penguin Random House und Wiley) eine Urheberrechtsklage gegen das Internet Archive (IA) eingereicht. Die Verlagsklage richtet sich gegen die National Emergency Library und das Controlled Digital Lending (CDL)-Verleihprinzip. Die Verlage streben die Schließung der Online-Bibliothek des Internetarchivs und Schadensersatz an.
Das IA argumentiert, dass das Ausleihen von Büchern unter der Fair Use Policy fällt, da sie nur Kopien von Büchern verleihen, die sie physisch besitzen und dabei ein Eins-zu-Eins-Verhältnis von „Besitz zu Leihe“ beibehalten. Beide Parteien streben ein summarisches Urteil an und hatten Gelegenheit, ihre Positionen in einer Anhörung vor dem New Yorker Bezirksgericht zu untermauern.
Richter John G. Koeltl wies darauf hin, dass die Kernfrage des Falles sei, ob das Scannen der Bücher durch das IA Urheberrechte verletze. Er stellte auch fest, dass frühere Grundsatzentscheidungen zur fairen Nutzung implizierten, dass das Kopieren und Verteilen ganzer Bücher an die Öffentlichkeit nicht durch die Doktrin geschützt sei.
Das IA argumentierte, dass seine Bemühungen, rechtmäßig erworbene physische Bücher zu scannen und die gescannten Ausgaben unter Bedingungen zu verleihen, die die physische Ausleihe nachahmen, durch Fair Use geschützt seien. Laut Publishers Weekly verzeichnete die Verlagsbranche im Gegenteil eine starke Nachfrage.
Ein Urteil in diesem Fall könnte richtungsweisend für alle Bibliotheken sein. Sollten das Gericht die Digitalisierungspraktiken der IA sanktionieren, könnte der gesamte Markt für E-Book-Lizenzen zusammenbrechen. Am Ende der Anhörung nannte Richter Koeltl keinen Zeitplan für seine Entscheidung.