LG Schwerin: Verlorenes Beweismaterial auf unverschlüsseltem USB-Stick
Datenschutz-Panne bei Landgericht Schwerin
Dem Landgericht Schwerin ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen: Ein unverschlüsselter USB-Stick mit sensiblen Beweismaterialien ging auf dem Postweg verloren. Die Daten enthalten Filmaufnahmen eines Kindesmissbrauchs sowie eine ausführliche Befragung des Opfers durch Ermittlungsbehörden.
Umgang mit sensiblen Daten in Frage gestellt
Heinz Müller, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, untersucht nun diesen Fall. Das Landgericht Schwerin hat hochsensible Informationen ungeschützt und ohne Sicherheitsvorkehrungen per Post versendet, was gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.
Reaktion der Landesdatenschutzbehörde
Eine Pressesprecherin der Landesdatenschutzbehörde betonte gegenüber der dpa die Wichtigkeit von Verschlüsselung bei sensiblen Daten und stellte fest, dass auch Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern sich an die DSGVO halten müssen. Eine Prüfung der Umstände ist nun erforderlich.
Potenzielle Folgen des Datenverlusts
Der Verbleib des USB-Sticks ist unbekannt, was die Möglichkeit eröffnet, dass die enthaltenen Daten im Internet veröffentlicht oder zur Erpressung des Opfers verwendet werden könnten. Einflussnahme auf Ermittlungen oder Verhandlungen ist ebenfalls denkbar.
Empfehlung: Verschlüsselung von USB-Sticks
Die Pressesprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten betont die Wichtigkeit der Verschlüsselung von USB-Sticks, auch für Privatpersonen. Verschlüsselungssoftware wie VeraCrypt oder Truecrypt bieten sichere Lösungen zum Schutz sensibler Daten.
Eine Anleitung zur Verwendung von VeraCrypt für eine sichere USB-Stick-Verschlüsselung
USB-Sticks sind praktische Speichermedien für den Transport von Daten, aber sie bergen auch ein Risiko für die Datensicherheit. Eine Datenpanne wie beim Landgericht Schwerin, bei der Daten von Kindesmissbrauchsopfern gestohlen wurden, kann vermieden werden, indem man seine USB-Sticks verschlüsselt. Eine effektive und kostenlose Möglichkeit dazu bietet VeraCrypt, eine Verschlüsselungssoftware, die speziell für USB-Sticks entwickelt wurde.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Verwendung von VeraCrypt zur Verschlüsselung von USB-Sticks:
- VeraCrypt-Software von der offiziellen Website herunterladen und auf dem Computer installieren.
- VeraCrypt starten und auf "Create Volume" klicken.
- "Encrypt a non-system partition/drive" auswählen und auf "Next" klicken.
- "Standard VeraCrypt Volume" auswählen und auf "Next" klicken.
- Den USB-Stick als Ziellaufwerk auswählen und auf "Next" klicken.
- "AES" als Verschlüsselungsalgorithmus und eine Schlüssellänge von 256 Bit oder höher auswählen und auf "Next" klicken.
- Die Größe des zu verschlüsselnden Laufwerks einstellen und auf "Next" klicken.
- Ein starkes und sicheres Passwort festlegen und auf "Next" klicken. Das Passwort sollte nicht irgendwo aufgeschrieben, sondern im Gedächtnis gespeichert werden.
- Das Dateisystem festlegen und auf "Format" klicken.
- Warten, bis der Vorgang abgeschlossen ist, und auf "Exit" klicken.
- Das verschlüsselte Speichermedium sicher entfernen.
Durch diese einfachen Schritte kann man seine Daten auf USB-Sticks vor unerlaubtem Zugriff schützen und so Datenpannen und möglichen Missbrauch verhindern. Wie das Beispiel des Landgerichts Schwerin zeigt, können die Konsequenzen einer Datenpanne schwerwiegend sein und sowohl die betroffenen Personen als auch die Institutionen selbst erheblich schädigen. Daher ist es wichtig, geeignete Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen und USB-Sticks zu verschlüsseln.