Polizei darf Fingerabdruck zur Entsperrung von Handys verwenden, entscheidet LG Ravensburg

Das Landgericht Ravensburg hat kürzlich entschieden, dass die Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens den Fingerabdruck eines Tatverdächtigen abnehmen darf, um dessen Handy zu entsperren. Der Beschluss hat Kritik ausgelöst.

Fingerabdruck-Entsperrung bietet keinen Schutz vor Polizeizugriff

Trotz der Nutzung von Fingerabdrücken zur Anmeldung bei modernen Geräten wie Smartphones und Notebooks, bietet diese Sicherheitsmaßnahme keinen Schutz vor polizeilichen Ermittlungen, wie ein neuer Beschluss des Landgerichts Ravensburg zeigt.

Richter erlaubt Fingerabdruckabnahme zur Handyentsperrung

Nachdem ein Beschuldigter sich geweigert hatte, sein Handy vor der Polizei zu entsperren, ordnete ein Ermittlungsrichter die Abnahme von Fingerabdrücken an. Dies ermöglichte der Polizei, das Smartphone zu entsperren und auf die Daten zuzugreifen. Der Beschuldigte legte daraufhin Beschwerde beim Landgericht Ravensburg ein, doch der zuständige Richter erklärte die Vorgehensweise für zulässig.

Kritik an der Entscheidung

Die Entscheidung des Richters stößt auf Kritik. Rechtsanwalt Udo Vetter weist darauf hin, dass die betreffende Vorschrift nie dafür gedacht war, biometrische Sperren zu umgehen. Er empfiehlt, die Fingerabdrucksperre zu deaktivieren, da in Deutschland weder die Herausgabe eines Passworts noch die Preisgabe eines Entsperrmusters erzwungen werden kann.

Technische Bedenken

IT-Sicherheitsexperte Ulrich Greveler äußert ebenfalls Bedenken gegenüber dem Beschluss. Er führt an, dass der Fingerabdruck ein Authentifizierungsmerkmal ist und die Polizei, wenn sie diesen gegenüber einem Telefon präsentiert, das Gerät letztlich über die Identität des Nutzers täuscht. Greveler ist der Ansicht, dass die Polizei in einem Rechtsstaat nicht als verdächtige Person auftreten darf, um belastendes Material zu gewinnen.

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