Wie ein weiteres Geständnis im Candylove-Prozess die Entschlüsselung von Beweismitteln erschwert
Im Candylove-Prozess um Shiny Flakes und dem Online-Drogenstore gestand ein weiterer Angeklagter seine Beteiligung am Drogenhandel. Neben einem Geständnis eines Mitangeklagten gab sich der ehemalige Kinderzimmer-Dealer und Netflix-Star Maximilian S. (28) alias Shiny Flakes vor dem Landgericht (LG) Leipzig überzeugt, dass selbst Experten seine verschlüsselten Datenträger nicht knacken könnten.
Wie Tag24 berichtete, unterbreitete sein Verteidiger Curt-Matthias Engel dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Harr diesbezüglich sogar eine Wette. Die von Shiny Flakes bereits vor zweieinhalb Jahren beschlagnahmten Beweismittel, darunter Festplatten, USB-Sticks und SD-Karten, blieben bisher von einer Auswertung verschont. Staatsanwalt Christian Kuka setzte das Gericht darüber in Kenntnis, dass es IT-Experten des Landeskriminalamts seitdem nicht gelungen sei, diese zu entschlüsseln.
Aufschluss vom Inhalt der Datenträger erhofft sich dabei nicht nur das Gericht. Ebenso erwarten sächsische Finanzermittler Erfolge, darauf doch noch Gelder aufzuspüren. Vermisst würden immer noch Summen in Millionenhöhe.
Im Candylove-Prozess um Shiny Flakes beantragte Verteidiger Saalwette, dass private Firmen mit der Datenentschlüsselung beauftragt werden sollen. Als dies vor Gericht zur Sprache kam, klinkte sich Shiny Flakes Verteidiger ein. Er meinte: „Ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Viel Spaß, das wird bestimmt nichts …“. Er wettete, das Gericht solle diesbezüglich “den Experten für den Job eine Frist setzen – maximal drei Monate”.
Ansonsten gab im weiteren Prozessverlauf der von Shiny Flakes als Kopf von Candylove bezeichnete mitangeklagte Friedemann G. (36) zu, tatbeteiligt am Drogenhandel gewesen zu sein. Mit seinem Geständnis bestätigte er zudem die vorher gemachten Angaben von Maximilian S.
Klärungsbedarf sah das Gericht laut Bild vorher noch bezüglich einer Nachricht auf dem Handy eines Mitangeklagten. Shiny Flakes wies den mutmaßlichen Komplizen Jens M. (40) darauf hin, künftig die “bestellten Drogen genauer zu portionieren”. Es stellte sich hier die Frage, ob S. doch mehr in die Geschäfte involviert war, als er zunächst zugab.
Auch über ein mögliches Strafmaß hätten sich die Verfahrensbeteiligten schon im Vorfeld abgestimmt. Während die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Gefängnis für Shiny Flakes fordert, plädiert sein Verteidiger Curt-Matthias Engel offenbar nur auf maximal viereinhalb Jahre.